Zum Hauptinhalt springen

Zweidrittel der bayerischen Tierheime stehen vor dem finanziellen Aus

Stefan Hölzl

Unsere Antwort: Auf kommunaler Ebene setzen wir uns für eine kostendeckende Finanzierung von Tierheimen ein. Der Freistaat soll die Kommunen dabei durch die Übernahme von Investitionskosten unterstützen.

Zweidrittel der bayerischen Tierheime stehen vor dem finanziellen Aus.

Eine Pflicht der Kommunen sich an der Finanzierung von Tierheimen zu beteiligen besteht nur im Rahmen der Unterbringung von Fundtieren und den damit entstehenden Kosten. Hintergrund ist die Anwendbarkeit des im Bürgerlichen Gesetzbuch normierten Fundrechts auf gefundene Tiere.

§ 966 Abs. 1 BGB bestimmt, dass der jeweilige Finder die Fundsache zu verwahren hat. Dazu gehört auch die Pflicht zur Erhaltung der Fundsache, bei Tieren also die Pflicht zur Fütterung und erforderlichenfalls tierärztlichen Versorgung. Die Finder haben die Möglichkeit, die jeweilige Fundsache gemäß § 967 BGB bei der zuständigen Fundbehörde abzuliefern und sich damit jederzeit von ihrer Verwahrungspflicht zu befreien. Eine Fundbehörde muss nach Entgegennahme eines Fundtieres für eine den Vorschriften des Tierschutzgesetzes entsprechende Unterbringung und Erhaltung des Tieres sorgen (Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Fundrechts des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 11.3.2002). Zuständige Fundbehörde ist die Kommune, in der das Tier aufgefunden wurde. Da die meisten Gemeinden nicht in der Lage sind, Fundtiere in eigenen Einrichtungen unterbringen zu können, wird in der Regel ein Tierheim mit der Unterbringung des Fundtieres beauftragt.

Für die Versorgung herrenloser Tiere hingegen besteht rechtlich gesehen keine Verpflichtung der Kommune, sich an der Unterbringung zu beteiligen. Da die Abgrenzung zwischen herrenlosem Tier und Fundtier oft nicht einfach ist, kann es im Einzelfall im wieder zu Unklarheiten und Streitigkeiten bei der Kostenübernahme kommen. Die Folge ist eine Unterfinanzierung von Tierheimen hinsichtlich der laufenden Kosten, zudem erfolgt keine Finanzierung der Investitionskosten.

Als DIE LINKE. Bayern setzen wir uns daher für eine unbürokratische und transparente Regelung ein, die die Versorgung von Fundtieren und herrenlosen Tieren sichergestellt. Kommunen könnten beispielsweise kostendeckende Pauschalverträge mit Tierheimen vereinbaren. Hierbei übernimmt das Tierheim die Fundtierunterbringung für die Gemeinde und erhält dafür einen pauschalen Betrag im Jahr, welcher auf den durchschnittlich in den vergangenen Jahren entstandenen Kosten und der Einwohnerzahl beruht.Sowohl für die Kommune als auch die Tierheim besteht somit eine verlässliche Planungsgrundlage. Langfristig streben wir hierzu eine verbindliche Regelung auf Landesebene an, auch um eine gerechte Verteilung der Kosten auf alle Kommunen sicherzustellen.

Zurück zum Kopf der Seite