Tierschutz - ein Gebot der Menschlichkeit
DIE LINKE setzt sich für eine artgerechte Tierhaltung ein. Nutztiere müssen ihr angeborenes Verhaltensrepertoire ausleben können.
DIE LINKE fordert die Förderung von Forschung und den Einsatz von Methoden, die Tierversuche ersetzen. Wir setzen uns für ein Verbandsklagerecht von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen ein. Bisher können nur Tierhalter oder Tiernutzer, wie zum Beispiel Experimentatoren, gegen Tierschutzauflagen klagen. Das heißt, es kann nur klagen, wer weniger Tierschutz durchsetzen will. Mit einem Verbandsklagerecht könnte die Einhaltung geltender Tierschutzbestimmungen gerichtlich geprüft und durchgesetzt werden.
Wildlebende Tiere sind eine Bereicherung für Bayern. Die Wiederansiedlung hier ausgerotteter Tierarten ist möglich und sinnvoll. Diese dürfen nicht wirtschaftlichen und parteipolitischen Interessen durch willkürliche Abschüsse geopfert werden.
DIE LINKE. Bayern fordert:
- eine Stärkung des bayerischen Tierschutzbeirats durch eine gesetzliche Verankerung und einVetorecht. Seine Bestellung soll durch den Landtag erfolgen.
- eine artgerechte Tierhaltung durch Ausbau der Offenställe, ausreichenden Platz sowie genügend Bewegungsmöglichkeiten. Anbindehaltung für Milchkühe, Spaltenböden für Schweine, Pelztierfarmen und Käfighaltung von Geflügel sind damit nicht vereinbar. Kleine Betriebe sind vom Freistaat bei entsprechenden Umbaumaßnahmen besonders zu fördern.
- endlich tierschutzgerechte Rahmenbedingungen für Zucht, Haltung und Mast von Kaninchen.
- ein Verbot von Akkordarbeit und Dumpinglöhnen in Schlachthöfen sowie eine Videoüberwachung der Arbeitsläufe.
- das Verbot des Schlachtens und chirurgische Manipulationen an Tieren ohne wirksame Betäubung und insbesondere die Abschaffung der betäubungslosen Kastration von männlichen Ferkeln, der Kuhenthornung, dem Schnabelkürzen sowie dem Coupieren von Schweineschwänzen.
- das Verbot von Tierversuchen.
- eine tierversuchsfreie Ausbildung an den bayerischen Unis.
- eine Kennzeichnungspflicht für vegane Produkte sowie Flüssigei- und Eiprodukte bezüglich ihrer Herkunft.
- das Verbot der Einfuhr und des Handels von Wildtieren und Reptilien aus aller Welt sowie ein Einfuhrverbot für Pelzprodukte.
- das mittelfristige Verbot der Haltung von Tieren im Zirkus und zu Zwecken der Unterhaltung.
- artgerechte Hundehaltung, insbesondere das Verbot, einzelne Hunde auf unbewohnten Grundstücken zu halten sowie die Einführung eines Hundeführerscheins.
- das Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden.
- die Einführung eines Taubenmanagements und einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen.
- klare Regelungen zum Verbot von Qualzuchten sowie die Durchsetzung von strengen Mindestanforderungen für Tierzucht und Tierhandel, insbesondere auch für Futtertiere.
- das Stoppen von langen Schlachttiertransporten über drei Stunden hinaus. Tiere sind grundsätzlich am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten.
- keine willkürliche Tötung von Haustieren im Wald und ein Verbot der Hobbyjagd. Verstöße gegen das Tierschutzrecht sind konsequent zu ahnden.
- die Unterstützung von Tierschutzvereinen, Tiertafeln, ein Förderprogramm für Investitionskosten und den laufenden Betrieb der Tierheime sowie von Gnadenhöfen und Wildtierauffangstationen.
- ein entschlossenes Vorgehen gegen illegalen Welpenhandel. Bisher stellt illegaler Welpenhandel eine Ordnungswidrigkeit dar. Um die Abschreckungswirkung zu erhöhen, soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene für die Einführung eines entsprechenden Straftatbestands in das Tierschutzgesetz einsetzen.
- die Einführung des Staftbestands der Zoophilie.
- Aufklärungsarbeit über Tierschutz und Tierrechte an Schulen sowie einen besseren Schutz von Tierrechtsaktivisten, die Missstände aufdecken.
